Erziehungsbeauftragung für Altweiberfasching

Für jugendliche Besucher unter 16 bzw. 18 Jahren steht auch diesmal ein Formular zur Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz zum Download bereit.

Download Erziehungsbeauftragung

Laut Gesetz müssen:

  • Jugendliche unter 16 Jahren ohne Erziehungsbeauftragung die Veranstaltung bis 22 Uhr verlassen.
  • Jugendliche unter 16 Jahren mit Erziehungsbeauftragung die Veranstaltung bis 24 Uhr verlassen.
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ohne Erziehungsbeauftragung die Veranstaltung bis 24 Uhr verlassen.

Jugendliche Besucher zwischen 16 und 18 Jahren, die eine Erziehungsbeauftragung vorweisen, dürfen bis nach 24 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen.